Die Altersvorsorge in Deutschland wird häufig als Drei-Säulen-Modell beschrieben. Die Säulen ergänzen einander. Welche Bedeutung jede einzelne für den Lebensstandard im Alter hat, hängt von der individuellen Erwerbsbiografie ab.
Erste Säule: die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rente beruht auf dem Umlageverfahren: Die Beiträge der heute Erwerbstätigen finanzieren die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner, ergänzt durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Die Höhe der eigenen Rente richtet sich vor allem nach den im Erwerbsleben erworbenen Entgeltpunkten. Versicherte ab 27 Jahren erhalten regelmäßig eine Renteninformation.
Zweite Säule: die betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung wird über den Arbeitgeber organisiert, etwa als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Beschäftigte haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, bei der Teile des Bruttolohns für die Vorsorge verwendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten.
Dritte Säule: die private Vorsorge
Zur privaten Vorsorge zählen staatlich geförderte Verträge ebenso wie ungeförderte Formen, etwa Sparpläne, Wertpapieranlagen oder Lebens- und Rentenversicherungen. Sie bietet Gestaltungsfreiheit, setzt aber eigene Entscheidungen über Produkt, Kosten und Risiko voraus. Die Rahmenbedingungen der geförderten privaten Vorsorge sind Gegenstand politischer Reformdebatten.
Das Zusammenspiel
Ein realistischer Blick auf die eigene Versorgung beginnt mit der Frage, welche Einkünfte aus allen drei Säulen voraussichtlich zu erwarten sind und wie sich diese zu den erwarteten Ausgaben im Alter verhalten. Dabei sollte die Inflation berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Die drei Säulen sind gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge.
- Die Renteninformation zeigt den Stand der gesetzlichen Ansprüche.
- Kosten, Inflation und Zeit beeinflussen das Ergebnis erheblich.