Mitglied werden
Die Arbeit des Verbandes mittragen
Mitglieder tragen die Arbeit der Deutschen Finanzhilfe, bestimmen in der Mitgliederversammlung über ihre Ausrichtung mit und stärken ihre Unabhängigkeit.
Persönliche Mitgliedschaft
Mitglied können natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland werden. Für Minderjährige zeichnen die Erziehungsberechtigten. Die Mitgliedschaft läuft jeweils für ein Jahr und verlängert sich automatisch. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung kann nach einer Wartefrist von drei Monaten ab der Aufnahmebestätigung ausgeübt werden. Der Austritt ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Fördermitgliedschaft
Unternehmen mit Sitz in Deutschland können Fördermitglied werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Beiträge
| Persönliche Mitgliedschaft | 40,00 EUR im Jahr |
|---|---|
| Fördermitgliedschaft | 6.000,00 EUR im Jahr |
| Zahlungsweise | SEPA-Lastschrift, fällig jeweils zum 1. Januar |
Aufnahme
Der Beitritt erfolgt schriftlich oder elektronisch. Über die Aufnahme entscheidet der Mitgliederbeauftragte oder in besonderen Fällen das Präsidium. Es gelten die Satzung und die Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
- Satzung (PDF)
- Beitragsordnung (PDF)
- Antrag auf Fördermitgliedschaft (PDF)
- Beitrittserklärung Fördermitgliedschaft (PDF)
Interesse an einer Mitgliedschaft
Senden Sie uns Ihre Angaben. Wir melden uns mit den Beitrittsunterlagen bei Ihnen.