Mitglied­schaft

Persönliche Mitgliedschaft und Fördermitgliedschaft: Voraussetzungen, Beiträge und Aufnahme.

Mitglied werden

Die Arbeit des Verbandes mittragen

Mitglieder tragen die Arbeit der Deutschen Finanz­hilfe, bestimmen in der Mitglieder­ver­samm­lung über ihre Ausrichtung mit und stärken ihre Un­ab­hängig­keit.

Persönliche Mitglied­schaft

Mitglied können natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland werden. Für Minderjährige zeichnen die Erziehungsberechtigten. Die Mitgliedschaft läuft jeweils für ein Jahr und verlängert sich automatisch. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung kann nach einer Wartefrist von drei Monaten ab der Aufnahmebestätigung ausgeübt werden. Der Austritt ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres möglich.

Förder­mitglied­schaft

Unternehmen mit Sitz in Deutschland können Fördermitglied werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Beiträge

Persönliche Mitgliedschaft40,00 EUR im Jahr
Fördermitgliedschaft6.000,00 EUR im Jahr
ZahlungsweiseSEPA-Lastschrift, fällig jeweils zum 1. Januar

Aufnahme

Der Beitritt erfolgt schriftlich oder elektronisch. Über die Aufnahme entscheidet der Mitgliederbeauftragte oder in besonderen Fällen das Präsidium. Es gelten die Satzung und die Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Interesse an einer Mitglied­schaft

Senden Sie uns Ihre Angaben. Wir melden uns mit den Beitrittsunterlagen bei Ihnen.

Dies ist eine unverbindliche Interessenbekundung. Es entsteht keine Mitgliedschaft und keine Zahlungsverpflichtung. Die Aufnahme erfolgt nach der Satzung durch einen gesonderten Antrag.

* Pflichtangabe