Die Renteninformation ist ein jährliches Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Sie erhalten es automatisch, wenn Sie mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Ab dem 55. Lebensjahr wird sie alle drei Jahre durch die ausführlichere Rentenauskunft ersetzt, die auf Antrag auch früher erteilt wird.
Die Renteninformation nennt die Rente, die sich aus den bisherigen Beiträgen ergäbe, die Rente wegen voller Erwerbsminderung und eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze, die von gleichbleibenden Beiträgen ausgeht. Die genannten Beträge sind Bruttowerte: Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern die spätere Auszahlung. Außerdem weist die Renteninformation darauf hin, dass die Kaufkraft durch Inflation sinkt. Sie ist deshalb ein wichtiger Ausgangspunkt, um eine mögliche Versorgungslücke einzuschätzen. Fehlende Zeiten im Versicherungsverlauf lassen sich mit einer Kontenklärung ergänzen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Stand: Oktober 2026