Beitrags­ord­nung

Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge, gültig seit 1. Januar 2026.

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Die Beitrags­ord­nung regelt Höhe, Fälligkeit und Zahlungs­weise der Mitglieds­bei­träge. Sie ist Anlage zur Satzung und gilt seit dem 1. Januar 2026.

Beiträge im Überblick

Natürliche Personen40,00 EUR im Jahr
Fördermitglieder (Unternehmen und Organisationen)6.000,00 EUR im Jahr
ZahlungsweiseSEPA-Lastschrift
Fälligkeitjeweils zum 1. Januar, bei Eintritt im laufenden Jahr mit der Aufnahme

Beitragsordnung herunterladen (PDF)

Hinweis zum Informationscharakter

Die Inhalte der Deutschen Finanzhilfe e.V. dienen der allgemeinen Verbraucherbildung und Information. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Stellen. Mehr zu unseren Leistungsgrenzen

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