Die Beitragsordnung regelt Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Sie ist Anlage zur Satzung und gilt seit dem 1. Januar 2026.
Beiträge im Überblick
| Natürliche Personen | 40,00 EUR im Jahr |
|---|---|
| Fördermitglieder (Unternehmen und Organisationen) | 6.000,00 EUR im Jahr |
| Zahlungsweise | SEPA-Lastschrift |
| Fälligkeit | jeweils zum 1. Januar, bei Eintritt im laufenden Jahr mit der Aufnahme |