Auf Instagram, TikTok und YouTube sprechen sogenannte Finfluencer, zusammengesetzt aus „Finanzen“ und „Influencer“, über Aktien, ETFs, Kryptowerte, Trading-Apps und Wege zum schnellen Vermögen. Ihre Beiträge sind kurz, persönlich und leicht verständlich. Gerade das macht sie für viele Menschen zum ersten Kontakt mit dem Thema Geldanlage. Wer ihnen folgt, sollte allerdings wissen, wie dieses Geschäft funktioniert.
Wie Finfluencer Geld verdienen
Die meisten Finfluencer finanzieren sich nicht über ihre Zuschauer, sondern über Unternehmen. Üblich sind bezahlte Kooperationen mit Brokern, Banken, Krypto-Plattformen oder Fondsanbietern, sogenannte Affiliate-Links mit Provision je Klick, Kontoeröffnung oder Abschluss, eigene kostenpflichtige Kurse, Webinare und Communitys sowie Modelle, bei denen Follower die Trades des Finfluencers kopieren und dieser daran mitverdient.
Daraus folgt ein grundlegender Interessenkonflikt: Je mehr Menschen ein bestimmtes Produkt abschließen, desto mehr verdient der Finfluencer oder das Unternehmen dahinter. Ob das Produkt zur persönlichen Situation der Zuschauerin oder des Zuschauers passt, spielt für diese Vergütung keine Rolle.
Unsere Einordnung
Wer auf Finanzprodukte verweist, an denen er selbst oder die Unternehmen hinter ihm verdienen, ist keine unabhängige Informationsquelle. Solche Empfehlungen sind grundsätzlich keine seriöse Grundlage für eine Anlageentscheidung. Das gilt auch dann, wenn die Inhalte sympathisch, fachkundig oder gut gemeint wirken. Eine Empfehlung an ein Massenpublikum kann zudem nie berücksichtigen, welche Ziele, Verpflichtungen, Risikobereitschaft und Erfahrungen der Einzelne hat.
Was rechtlich gilt
- Werbung muss erkennbar sein: Bezahlte Beiträge müssen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Medienstaatsvertrag deutlich als Werbung gekennzeichnet werden. In der Praxis ist die Kennzeichnung oft klein, kurz eingeblendet oder fehlt ganz.
- Anlageempfehlungen unterliegen Regeln: Wer konkrete Einschätzungen zu einzelnen Aktien oder anderen Finanzinstrumenten veröffentlicht, kann nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung eine Anlageempfehlung abgeben. Dann müssen die Informationen objektiv dargestellt und eigene Interessen sowie Interessenkonflikte offengelegt werden.
- Vermittlung braucht eine Erlaubnis: Erhält jemand Provisionen für Geschäfte, die über seine Empfehlung zustande kommen, kann nach Auffassung der Finanzaufsicht BaFin eine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung vorliegen. Individuelle Anlageberatung ist ohne Erlaubnis nicht zulässig.
- Die Aufsicht schaut genauer hin: Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden, darunter die BaFin, Hinweise für Finfluencer veröffentlicht. Auf EU-Ebene sind zusätzliche Regeln für die Vermarktung von Anlageprodukten über soziale Medien vorgesehen.
Warnsignale
- Versprechen hoher Renditen in kurzer Zeit oder ohne Risiko
- Druck zu schnellen Entscheidungen, etwa mit befristeten Angeboten oder „nur noch heute“
- Links zu Brokern, Apps oder Plattformen mit Bonus für die Anmeldung
- Kostenpflichtige Kurse, Signalgruppen oder Communitys als eigentliches Produkt
- Kein Impressum, keine nachvollziehbare Qualifikation, keine Angaben zu Kooperationen
- Fokus auf einzelne Aktien, Kryptowerte oder Hebelprodukte statt auf breite Streuung und Kosten
Der seriösere Weg
Soziale Medien können Interesse wecken und einen ersten Überblick geben. Für die eigene Entscheidung braucht es eine Beratung, die die persönliche Situation kennt und dafür Verantwortung trägt.
- Unabhängige Honorarberatung: Honorar-Anlageberater werden ausschließlich von ihren Kundinnen und Kunden bezahlt und nehmen keine Provisionen von Produktanbietern an. Das Honorar wird vorab vereinbart.
- Verbraucherzentralen: Sie bieten anbieterunabhängige Beratung zu Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen an, in der Regel gegen ein geringes Entgelt.
- Persönliche Bankberatung: Die Beraterin oder der Berater der eigenen Bank kann die individuelle Situation aufnehmen und persönlich weiterhelfen. Die Bank muss dabei prüfen, ob ein Produkt zu Ihnen passt, und Ihnen vor dem Abschluss eine Geeignetheitserklärung aushändigen. Wird die Bank über Provisionen vergütet, muss sie das offenlegen. Fragen Sie danach und vergleichen Sie die Kosten.
Auf einen Blick
- Finfluencer verdienen häufig an den Produkten, auf die sie verweisen.
- Empfehlungen mit eigenem Verdienstinteresse sind grundsätzlich keine seriöse Entscheidungsgrundlage.
- Für die eigene Geldanlage helfen unabhängige Honorarberatung, Verbraucherzentralen oder die persönliche Bankberatung.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung), Art. 20
- ESMA: Factsheet für Finfluencer (deutsche Fassung für Deutschland, Januar 2026)
- § 5a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- § 64 Wertpapierhandelsgesetz (Anlageberatung, Geeignetheitserklärung)
- § 34h Gewerbeordnung (Honorar-Finanzanlagenberater)
Stand: Oktober 2026