Selbst­be­tei­li­gung

Der Teil eines Schadens, den Versicherte selbst tragen.

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Bei einer Selbstbeteiligung trägt der Versicherungsnehmer einen vorab vereinbarten Betrag eines Schadens selbst. Der Versicherer leistet nur für den darüber hinausgehenden Teil. Im Gegenzug ist der Beitrag in der Regel niedriger.

Eine Selbstbeteiligung entspricht dem Grundgedanken, kleinere Schäden selbst zu tragen und die Versicherung auf größere Risiken zu konzentrieren. Ihre Höhe sollte so gewählt sein, dass sie im Schadensfall ohne Schwierigkeiten bezahlt werden kann.

Hinweis zum Informationscharakter

Die Inhalte der Deutschen Finanzhilfe e.V. dienen der allgemeinen Verbraucherbildung und Information. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Stellen. Mehr zu unseren Leistungsgrenzen