Bei einer Selbstbeteiligung trägt der Versicherungsnehmer einen vorab vereinbarten Betrag eines Schadens selbst. Der Versicherer leistet nur für den darüber hinausgehenden Teil. Im Gegenzug ist der Beitrag in der Regel niedriger.
Eine Selbstbeteiligung entspricht dem Grundgedanken, kleinere Schäden selbst zu tragen und die Versicherung auf größere Risiken zu konzentrieren. Ihre Höhe sollte so gewählt sein, dass sie im Schadensfall ohne Schwierigkeiten bezahlt werden kann.