Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags bleiben sie jedoch steuerfrei. Er beträgt derzeit 1.000 Euro pro Person und Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 2.000 Euro.
Damit die Bank keine Steuer einbehält, kann ihr ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Bei mehreren Banken lässt sich der Betrag aufteilen. Insgesamt darf der Sparerpauschbetrag nicht überschritten werden.