Sparer­pausch­betrag

Der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge, bis zu dem keine Steuer anfällt.

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Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags bleiben sie jedoch steuerfrei. Er beträgt derzeit 1.000 Euro pro Person und Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 2.000 Euro.

Damit die Bank keine Steuer einbehält, kann ihr ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Bei mehreren Banken lässt sich der Betrag aufteilen. Insgesamt darf der Sparerpauschbetrag nicht überschritten werden.

Hinweis zum Informationscharakter

Die Inhalte der Deutschen Finanzhilfe e.V. dienen der allgemeinen Verbraucherbildung und Information. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Stellen. Mehr zu unseren Leistungsgrenzen

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Freistellungsauftrag

Mit dem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags ohne Steuerabzug.