Über das Girokonto, rechtlich ein Zahlungskonto, laufen Gehalt, Miete, Lastschriften und Kartenzahlungen. Es ist für die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben nahezu unverzichtbar.
Typische Funktionen
- Ein- und Auszahlungen, auch an Geldautomaten
- Überweisungen, Daueraufträge und Echtzeitüberweisungen
- Lastschriften, etwa für wiederkehrende Rechnungen
- Zahlungen mit Debitkarte oder digitaler Geldbörse
- auf Wunsch ein Dispositionskredit als Überziehungsmöglichkeit
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Kontoentgelte können aus einer monatlichen Grundgebühr, Preisen für einzelne Leistungen, Kartengebühren und Kosten für Bargeldabhebungen bestehen. Hinzu kommen Zinsen für die Nutzung des Dispositionskredits. Banken müssen vor Kontoeröffnung eine standardisierte Entgeltinformation bereitstellen und einmal jährlich eine Aufstellung der angefallenen Entgelte übermitteln.
Wichtige Rechte
- Basiskonto: Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen.
- Kontowechselhilfe: Beim Wechsel unterstützt die neue Bank auf Wunsch bei der Übertragung von Daueraufträgen und Lastschriften.
- Preisänderungen: Neue oder erhöhte Entgelte bedürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Zustimmung des Kunden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
- Erstattung: Bei nicht autorisierten Zahlungen besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch, wenn der Vorgang rechtzeitig angezeigt wird.
Auf einen Blick
- Das Girokonto ist rechtlich ein Zahlungskonto mit gesetzlich geregelten Rechten.
- Entgelte müssen standardisiert ausgewiesen werden.
- Basiskonto und Kontowechselhilfe sind gesetzlich garantiert.