Ein Girokontovertrag ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Wie andere Verträge kann er grundsätzlich von beiden Seiten gekündigt werden. Für Banken gelten dabei jedoch Grenzen.
Ordentliche Kündigung
Private Banken können einen Zahlungsdienstevertrag in der Regel mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Für Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute gelten nach der Rechtsprechung strengere Maßstäbe: Sie benötigen für eine Kündigung einen sachlichen Grund.
Besonderer Schutz beim Basiskonto
Ein Basiskonto darf nur aus gesetzlich bestimmten Gründen gekündigt werden, etwa wenn es über längere Zeit nicht genutzt wurde oder bei bestimmten Verstößen des Kontoinhabers. Die Bank muss die Kündigung begründen und auf die Möglichkeit einer Beschwerde hinweisen.
Was Betroffene tun können
- das Kündigungsschreiben auf Frist und Begründung prüfen
- rechtzeitig ein neues Konto eröffnen und die Kontowechselhilfe nutzen
- bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eine Schlichtungsstelle oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Diese Darstellung ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.