Der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits als Prozentsatz des Kreditbetrags an. Er umfasst neben dem Sollzins auch weitere Kosten, die der Kreditnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zahlen muss und die dem Kreditgeber bekannt sind, etwa bestimmte Bearbeitungsentgelte.
Kreditgeber sind verpflichtet, den effektiven Jahreszins in der Werbung mit Zahlenangaben und vor Vertragsschluss anzugeben. Er ist damit die wichtigste Größe für den Vergleich von Kreditangeboten. Der Sollzins allein beschreibt dagegen nur den Zins auf den in Anspruch genommenen Betrag.
Nicht enthalten sind Kosten für freiwillige Zusatzleistungen, die nicht Voraussetzung für den Kredit sind. Diese sollten gesondert betrachtet werden.