Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder unerwartete Ausgaben können dazu führen, dass eine Kreditrate nicht pünktlich gezahlt werden kann. Wichtig ist, die Situation nicht zu ignorieren.
Folgen eines Zahlungsrückstands
Bei Verzug kann der Kreditgeber Verzugszinsen verlangen. Eine Kündigung des gesamten Kredits ist bei Verbraucherdarlehen nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig: Der Kreditnehmer muss mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und einem bestimmten Anteil der Kreditsumme im Rückstand sein, und der Kreditgeber muss zuvor erfolglos eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung gesetzt haben. Zahlungsstörungen können außerdem an Auskunfteien gemeldet werden.
Frühzeitig handeln
- den Kreditgeber möglichst vor dem Fälligkeitstermin informieren und nach Möglichkeiten wie einer Stundung oder einer Anpassung der Rate fragen
- einen Überblick über alle Einnahmen, Ausgaben und Verbindlichkeiten erstellen
- bei mehreren Verbindlichkeiten eine anerkannte Schuldnerberatung aufsuchen, die für viele Ratsuchende kostenfrei ist
- Vorsicht bei Angeboten zur schnellen Umschuldung ohne Bonitätsprüfung
Diese Darstellung ersetzt keine Beratung im Einzelfall.