Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Ihre Verträge bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Eltern.
Der Taschengeldparagraf
Eine wichtige Ausnahme regelt Paragraf 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Ein Vertrag ist von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden, typischerweise mit Taschengeld. Voraussetzung ist, dass vollständig bezahlt wird.
Grenzen
- Ratenkäufe und Abonnements mit laufenden Zahlungsverpflichtungen fallen grundsätzlich nicht unter den Taschengeldparagrafen.
- Was als angemessen gilt, hängt vom Einzelfall ab, etwa vom Alter und von der Höhe des überlassenen Betrags.
- Bei In-App-Käufen und digitalen Abonnements empfiehlt es sich, Geräte mit Kaufsperren oder Freigaben abzusichern.
Gespräche über den Wert des Geldes und gemeinsame Entscheidungen sind ein wirksamer Beitrag zur Finanzbildung in der Familie.