Satzung der Deutschen Finanz­hilfe e.V.

Die rechtliche Grundlage des Vereins: Zweck, Grundprinzipien, Mitgliedschaft und Organe.

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Die Satzung ist die rechtliche Grundlage des Vereins. Sie regelt Name und Sitz, die Grund­prin­zipien, den gemeinnützigen Vereinszweck, die Mitglied­schaft, die Organe sowie die Finanz­wirt­schaft der Deutschen Finanz­hilfe.

Wesentliche Inhalte

  • Name und Sitz: Deutsche Finanzhilfe e.V., Hauptsitz Berlin
  • Grundprinzipien: demokratisch, föderal, offen und überparteilich
  • Gemeinnütziger Zweck: den Verbraucherinteressen dienen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen
  • Mitgliedschaft für natürliche Personen sowie Fördermitgliedschaft für Unternehmen
  • Organe: Präsidium und Mitgliederversammlung

Beschlossen von der Gründungsversammlung am 6. November 2025.

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Hinweis zum Informationscharakter

Die Inhalte der Deutschen Finanzhilfe e.V. dienen der allgemeinen Verbraucherbildung und Information. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Stellen. Mehr zu unseren Leistungsgrenzen

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Satzung und Ordnungen

Beitragsordnung

Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge, gültig seit 1. Januar 2026.