Das Basiskonto ist ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen, auf das Verbraucherinnen und Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch haben. Grundlage ist das Zahlungskontengesetz, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Anspruch hat jede Person, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, auch ohne festen Wohnsitz, sowie Asylsuchende und Geduldete.
Das Basiskonto umfasst Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Es wird auf Guthabenbasis geführt; ein Dispositionskredit gehört nicht dazu. Die Bank muss den Vertrag spätestens zehn Geschäftstage nach Eingang des vollständigen Antrags anbieten und darf nur aus gesetzlich geregelten Gründen ablehnen. Das Entgelt muss angemessen sein. Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden, dass Banken den Mehraufwand für Basiskonten nicht allein auf deren Inhaber umlegen dürfen (Urteil vom 30. Juni 2020, XI ZR 119/19). Ein Basiskonto kann als Pfändungsschutzkonto geführt werden.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Stand: Oktober 2026