Konto­wechsel­hilfe

Banken müssen beim Umzug des Girokontos helfen. Das Zahlungskontengesetz gibt dafür feste Fristen vor.

Die Kontowechselhilfe ist ein gesetzlich vorgeschriebener Service, mit dem Banken und Sparkassen Verbraucherinnen und Verbrauchern den Umzug des Girokontos innerhalb Deutschlands erleichtern. Sie ist im Zahlungskontengesetz geregelt.

Der Ablauf beginnt bei der neuen Bank: Nach Erhalt Ihrer Ermächtigung fordert sie innerhalb von zwei Geschäftstagen bei der bisherigen Bank die nötigen Informationen an, etwa die Liste der Daueraufträge, die vorhandenen Angaben zu Lastschriftmandaten sowie zu wiederkehrenden Zahlungseingängen und Lastschriften der vergangenen 13 Monate. Die bisherige Bank hat dafür fünf Geschäftstage Zeit. Anschließend richtet die neue Bank innerhalb von fünf Geschäftstagen die Daueraufträge ein und informiert auf Wunsch Zahlungspflichtige und Lastschriftgläubiger über die neue Bankverbindung. Sie entscheiden in der Ermächtigung selbst, welche Leistungen die Kontowechselhilfe umfassen soll. Kosten dürfen nur verlangt werden, wenn sie vorher vereinbart wurden.

Hinweis zum Informationscharakter

Die Inhalte der Deutschen Finanzhilfe e.V. dienen der allgemeinen Verbraucherbildung und Information. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Stellen. Mehr zu unseren Leistungsgrenzen

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