Empfänger­über­prü­fung: Was der Namens­ab­gleich bei Über­wei­sungen bedeutet

Banken im Euroraum gleichen vor einer Überweisung den Namen des Empfängers mit der IBAN ab. Wir ordnen ein, was das für Verbraucher bedeutet.

Seit Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum vor der Ausführung einer Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Das Ergebnis wird dem Zahlenden vor der Freigabe angezeigt: Übereinstimmung, weitgehende Übereinstimmung mit Hinweis auf den hinterlegten Namen oder keine Übereinstimmung.

Mehr Sicher­heit gegen Fehl­über­wei­sungen und Betrug

Der Abgleich soll Tippfehler und bestimmte Betrugsmuster erschweren, etwa gefälschte Rechnungen mit ausgetauschter Kontoverbindung. Er ersetzt jedoch nicht die eigene Aufmerksamkeit.

Was bei einem Warnhinweis zu beachten ist

  • Bei einem Hinweis auf fehlende Übereinstimmung die Zahlungsdaten auf einem unabhängigen Weg prüfen, etwa durch einen Anruf beim Empfänger unter bekannter Nummer.
  • Wer trotz Warnhinweis überweist, trägt ein höheres Risiko, falls das Geld beim falschen Empfänger landet.
  • Der Namensabgleich schützt nicht davor, an einen korrekt benannten, aber betrügerischen Empfänger zu zahlen.

Hinweis zum Informationscharakter

Die Inhalte der Deutschen Finanzhilfe e.V. dienen der allgemeinen Verbraucherbildung und Information. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Stellen. Mehr zu unseren Leistungsgrenzen

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