Seit Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum vor der Ausführung einer Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Das Ergebnis wird dem Zahlenden vor der Freigabe angezeigt: Übereinstimmung, weitgehende Übereinstimmung mit Hinweis auf den hinterlegten Namen oder keine Übereinstimmung.
Mehr Sicherheit gegen Fehlüberweisungen und Betrug
Der Abgleich soll Tippfehler und bestimmte Betrugsmuster erschweren, etwa gefälschte Rechnungen mit ausgetauschter Kontoverbindung. Er ersetzt jedoch nicht die eigene Aufmerksamkeit.
Was bei einem Warnhinweis zu beachten ist
- Bei einem Hinweis auf fehlende Übereinstimmung die Zahlungsdaten auf einem unabhängigen Weg prüfen, etwa durch einen Anruf beim Empfänger unter bekannter Nummer.
- Wer trotz Warnhinweis überweist, trägt ein höheres Risiko, falls das Geld beim falschen Empfänger landet.
- Der Namensabgleich schützt nicht davor, an einen korrekt benannten, aber betrügerischen Empfänger zu zahlen.