Echtzeit­über­wei­sung und Empfänger­über­prü­fung: Was sich beim Überweisen geändert hat

Seit Oktober 2025 gelten neue EU-Regeln: Echtzeitüberweisungen für alle und eine Prüfung, ob Name und IBAN zusammenpassen. Was das im Alltag bedeutet.

Der europäische Zahlungsverkehr hat sich 2025 grundlegend verändert. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/886 über Sofortzahlungen. Sie verpflichtet Banken und Sparkassen im Euroraum, Echtzeitüberweisungen anzubieten, und führt eine verpflichtende Prüfung des Empfängernamens ein.

Echtzeit­über­wei­sung

Seit dem 9. Januar 2025 müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum Echtzeitüberweisungen empfangen können, seit dem 9. Oktober 2025 müssen sie auch den Versand anbieten. Das Geld ist dabei innerhalb von Sekunden auf dem Empfängerkonto, rund um die Uhr und an jedem Tag des Jahres. Eine Echtzeitüberweisung darf nicht teurer sein als eine herkömmliche Überweisung in Euro.

Die Kehrseite der Geschwindigkeit: Eine ausgeführte Echtzeitüberweisung lässt sich praktisch nicht mehr zurückholen. Gerade Betrüger nutzen diesen Umstand. Wer unter Zeitdruck gesetzt wird, sollte deshalb besonders aufmerksam sein.

Empfänger­über­prü­fung

Seit dem 9. Oktober 2025 gleicht die Bank vor der Freigabe jeder Überweisung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums den eingegebenen Namen mit dem Namen des Kontoinhabers ab, der zur IBAN gehört. Das gilt für normale und für Echtzeitüberweisungen sowie für neue oder geänderte Daueraufträge. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Prüfung kostenlos und nicht abwählbar.

Das Ergebnis wird vor der Freigabe angezeigt. Es gibt drei Fälle: Name und IBAN stimmen überein; der Name stimmt nahezu überein, dann wird der korrekte Name angezeigt; oder Name und IBAN passen nicht zusammen. Bei einer Abweichung erscheint ein Warnhinweis. Die Überweisung kann trotzdem ausgeführt werden. Wer eine Warnung übergeht, trägt jedoch ein erhöhtes Risiko, das Geld nicht zurückzuerhalten.

Bei Überweisungen auf Papier, die nicht im Beisein des Kunden erfasst werden, findet keine Empfängerüberprüfung statt.

Was das für Sie bedeutet

  • Geben Sie den Namen des Empfängers so an, wie er auf der Rechnung oder im Vertrag steht.
  • Nehmen Sie Warnhinweise ernst. Klären Sie Abweichungen über einen Kontaktweg, den Sie selbst kennen, nicht über Telefonnummern oder Links aus der Zahlungsaufforderung.
  • Die Prüfung schützt vor Tippfehlern und vielen Betrugsmaschen, nicht aber vor einem Betrüger, der das Geld auf ein Konto unter seinem echten Namen umleiten lässt.

Auf einen Blick

  • Echtzeitüberweisungen kommen in Sekunden an und dürfen nicht mehr kosten als normale Überweisungen.
  • Seit dem 9. Oktober 2025 prüft die Bank vor jeder Euro-Überweisung, ob Name und IBAN zusammenpassen.
  • Warnhinweise sollten nicht übergangen werden: Ausgeführte Zahlungen sind kaum rückholbar.

Hinweis zum Informationscharakter

Die Inhalte der Deutschen Finanzhilfe e.V. dienen der allgemeinen Verbraucherbildung und Information. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Stellen. Mehr zu unseren Leistungsgrenzen

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