Einlagen­siche­rung

Der gesetzliche Schutz von Bankguthaben für den Fall, dass eine Bank zahlungsunfähig wird.

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Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Sparbuchguthaben, falls ein Kreditinstitut seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In der Europäischen Union sind Einlagen pro Kunde und Bank gesetzlich bis zu 100.000 Euro gesichert. In bestimmten Fällen, etwa nach dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, gilt vorübergehend ein höherer Schutz.

Daneben unterhalten viele Institute freiwillige Sicherungssysteme oder Institutssicherungen. Wertpapiere in einem Depot sind keine Einlagen. Sie bleiben Eigentum des Kunden und sind von der Insolvenz der Bank grundsätzlich nicht betroffen.

Hinweis zum Informationscharakter

Die Inhalte der Deutschen Finanzhilfe e.V. dienen der allgemeinen Verbraucherbildung und Information. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Stellen. Mehr zu unseren Leistungsgrenzen

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