Nein, jedenfalls nicht durch bloßes Schweigen der Kundin oder des Kunden. Lange war es üblich, dass Banken Änderungen ihrer Entgelte und Bedingungen ankündigten und die Zustimmung als erteilt galt, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen wurde. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) für unwirksam erklärt.
Was seitdem gilt
Für wesentliche Änderungen des Vertrags, etwa die Einführung oder Erhöhung von Kontoführungsentgelten, brauchen Banken Ihre ausdrückliche Zustimmung. Deshalb bitten viele Institute ihre Kundinnen und Kunden aktiv um Zustimmung, zum Beispiel im Onlinebanking oder per Brief.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme
Sie sind nicht verpflichtet zuzustimmen. Die Bank kann den Girokontovertrag allerdings ordentlich kündigen, wenn das vertraglich vorgesehen ist; gegenüber Verbrauchern gilt dann eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten. Wer seine Zustimmung verweigert, sollte deshalb rechtzeitig Alternativen prüfen. Die gesetzliche Kontowechselhilfe erleichtert den Umzug zu einer anderen Bank.
Und Entgelte aus der Vergangenheit?
Wurden Entgelte allein auf Grundlage einer unwirksamen Zustimmungsfiktion erhoben, können Rückzahlungsansprüche bestehen. Ob und in welcher Höhe das im Einzelfall gilt und welche Verjährungsregeln eingreifen, hängt von den konkreten Umständen ab. Unterstützung bieten die Verbraucherzentralen.
Auf einen Blick
- Schweigen gilt seit dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 nicht als Zustimmung zu höheren Entgelten.
- Banken brauchen für wesentliche Änderungen Ihre ausdrückliche Zustimmung.
- Wer ablehnt, muss mit einer Kündigung mit mindestens zwei Monaten Frist rechnen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- BGH, Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20
- § 675h BGB (Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags)
Stand: Oktober 2026