Wider­rufs­recht

Das Recht, sich innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag zu lösen.

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Bei vielen Finanzverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, etwa bei Verbraucherkrediten oder bei Finanzdienstleistungen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage und beginnt nicht, bevor der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

Für Lebensversicherungen gilt eine Frist von 30 Tagen. Kein Widerrufsrecht besteht unter anderem bei Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, etwa beim Kauf von Wertpapieren. Der Widerruf sollte in Textform erklärt werden.

Hinweis zum Informationscharakter

Die Inhalte der Deutschen Finanzhilfe e.V. dienen der allgemeinen Verbraucherbildung und Information. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch hierzu befugte Stellen. Mehr zu unseren Leistungsgrenzen

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